- Jedes registrierte Mitglied (Darlehensgeber und Darlehensnehmer) verfügt über ein Nutzerkonto. Darauf werden die von ihm aufgeschalteten Darlehensgesuche und deren Status (Restlaufzeit, Gebote, erfolgreich / nicht erfolgreich, monatliche Zahlungsraten resp. Rückzahlungsbetrag etc.), sowie die Gebote, welche das entsprechende Mitglied für ein Darlehensgesuch abgegeben hat, aufgeführt.
- Das Nutzerkonto kann lediglich vom registrierten Mitglied angesehen werden.
- Das Nutzerkonto ist einzig für den Eigengebrauch vorgesehen. Der Nutzer muss jederzeit sicherstellen, dass andere Nutzer oder Dritte keinen Zugriff haben.
- Bei der Benutzung der Plattform www.3circlefunding.ch hat der Nutzer die geltenden Gesetze zu beachten und sicherzustellen, dass seine Angaben, Darlehensgesuche, Gebote etc. rechtmässig sind und keine Rechte von Dritten verletzt.
- Registrierte Nutzer (Darlehensgeber und Darlehensnehmer) können vor, während und nach dem Darlehensprozess miteinander kommunizieren.
- Die registrierten Nutzer sind vollständig verantwortlich für deren Kommunikation untereinander. 3CF hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, Diskussionen zu überwachen und einzugreifen.
- Registrierte Nutzer verpflichten sich, ihre E-Mail regelmässig abzurufen und zu kontrollieren, da 3CF wichtige Informationen (über Rückzahlungen, Zustandekommen von Finanzierungen, Autoinvest-Finanzierungen etc.) den Nutzern direkt per E-Mail zukommen lässt.
- Bei Kollektivzeichnungsberechtigung: die zweite Zeichnungsberechtigte Person hat lediglich ein «Leserecht» (read-only) des Nutzerkontos, kann selber jedoch keinerlei Änderungen vornehmen.
AGB – Crowdlending
A. Identifikation und Überprüfung der Nutzer
- Aus rechtlichen Gründen müssen sämtliche Darlehensnehmer und Darlehensgeber identifiziert werden. Dies kann mittels einer unterzeichneten Kopie eines gültigen Schweizer Passes, Identitätskarte oder einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung geschehen, welche mindestens für die Dauer des Darlehens gültig ist. Diese muss als Kopie inkl. Unterschrift und Datierung 3CF zur Verfügung gestellt werden. Die Kopie muss via Upload auf der 3CF-Plattform übermittelt werden und wird von 3CF verifiziert. Die Kopie wird einzig für interne Zwecke verwendet und vertraulich behandelt.
- Bei der Registrierung für ein Darlehensgesuch oder für die Finanzierung eines Darlehens, muss der Nutzer der 3CF Plattform den AGB zustimmen
B. Darlehensnehmergebühr Crowdlending für Darlehensnehmer
- Die Überprüfungsgebühr (Details siehe Preistabellen) wird für folgende Dienstleistungen erhoben: Überprüfung der Anmeldeformulare und Darlehensanträge sowie das Erteilen eines Indikativen Ratings. Genehmigte Anträge werden daraufhin für die 3CF-Plattform frei geschaltet. Sollte ein Darlehensantrag nicht bewilligt werden (keine Aufschaltung auf der 3CF Website), erhält der Antragssteller die Überprüfungsgebühr nicht zurück.
- Bei erfolgreichem Abschluss eines Darlehensvertrages, erhebt die 3CF eine jährliche Gebühr vom Darlehensbetrag. Die anfallenden Gebühren werden vor der Überweisung an den Darlehensnehmer, direkt vom Darlehensbetrag in Abzug gebracht. Gebühren für dritte beteiligte Parteien und Transfers werden von den Darlehensnehmern übernommen, und damit haftet 3CF nicht für diese Gebühren oder Kosten.
C. Verzugsstrafe
Wenn ein Darlehensnehmer einer Zahlung nicht nachkommt und somit den Vereinbarungen im Darlehensvertrag sowie den Bestimmungen der AGB verletzt, werden folgende Massnahmen ergriffen:
- Gebühr für verspätete Zahlung bis zu 5 Tagen von CHF 10 für Privatpersonen und CHF 100 für Unternehmen
- Gebühr für verspätete Zahlungen von mehr als 5 Tagen von CHF 25 für Privatpersonen und CHF 250 für Unternehmen.
- Sollte die Zahlung nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit eintreffen, wird der gesamte ausstehende Betrag umgehend fällig.
- Im Falle eines Inkasso Verfahrens schuldet der Darlehensnehmer den Darlehensgebern einen zusätzlichen Jahreszins von 10% auf dem noch ausstehenden Betrag.
- Verspätete Zahlungen werden anhand eines „Ampel-Systems“ bei jedem Darlehensnehmer reflektiert.
- Wird ein ausstehender Betrag einem Inkassobüro weitergeleitet, haftet der Darlehensnehmer für sämtliche Kosten, welche dem Darlehensgeber dadurch entstehen.
D. Vorzeitige Vollständige Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehensnehmer
Ein Darlehensnehmer hat jederzeit das Recht, sein Darlehen vor dem Fälligkeitstermin vollumfänglich an die Darlehensgeber zurück zu bezahlen. Der Darlehensbetrag ist gemäss dem Darlehensvertrag vollumfänglich (Darlehensbetrag inkl. ausstehender Zinsen) zurück zu bezahlen. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens erhebt 3CF keine Gebühren.
E. Finanzierung von Darlehen
- Nachdem sich ein Darlehensgeber erfolgreich für den Zugang auf der 3CF-Plattform registriert hat, erhält dieser die Möglichkeit, seine Registrierung zu vervollständigen.
- Sobald sämtliche Pflichtinformationen an 3CF übermittelt wurden, werden diese von 3CF verifiziert und auf deren Echtheit überprüft.
- Werden diese als korrekt und vollständig angesehen, ermöglicht 3CF dem Nutzer, Darlehen via der 3CF Plattform zu finanzieren und/oder zu kaufen.
- Die Registrierung ermöglicht die Finanzierung von Crowdlending und Crowdfactoring Darlehen.
- Sämtliche Informationen über den Darlehensgeber werden auf dessen Nutzerkonto (Dashboard) gespeichert.
F. Darlehensgebergebühr Crowdlending für Darlehensgeber
Der Darlehensgeber zahlt eine Servicegebühr in Prozent des Darlehensbetrages jährlich. Dabei ist eine Mindestgebühr geschuldet (siehe Preisliste).
G. Gebühr Darlehensgeber, bei Verzug von Darlehensnehmer
- 3CF wird den Darlehensgeber informieren falls der Darlehensnehmer eine Rate nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zahlen kann und wird den Darlehensnehmer an seine Zahlungsverpflichtung schriftlich erinnern.
- Fr. 0 bei Erstellung und Weiterleitung des vorrechtlichen Inkassogesuchs.
- Auf Gesuch des Darlehensgebers wird das rechtliche Inkassogesuch durch 3CF erstellt und weitergeleitet. Sämtliche daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Darlehensgebers.
- Die obigen Gebühren werden von 3CF separat in Rechnung gestellt und sind sofort geschuldet.
H. Gebühren für Verkauf von Darlehen (Lender’s Secondary Selling Market oder Sekundärmarkt)
- Beim Verkauf von Privatdarlehen, werden auf dem Kauf- und Verkaufspreis Gebühren in Prozent (%) des Preises fällig. Diese werden von 3CF in Rechnung gestellt.
- Beim Verkauf von Geschäftsdarlehen, werden auf dem Kauf- und Verkaufspreis Gebühren in Prozent (%) des Preises fällig. Diese werden von 3CF in Rechnung gestellt.
I. Gebühren Autoinvest
Bei der Autoinvest-Funktion bezahlt der Darlehensgeber eine Servicegebühr in Prozent des Darlehensbetrages jährlich (wie auch unter Punkt F).
J. Bei Nichteinhaltung von Darlehens-, Rechtlichen und Markenverpflichtungen
Bei Verstoss gegen 1. und/oder 2. unten behält sich 3CF ausdrücklich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten;
- Bei Verletzung des Darlehensvertrages durch den Darlehensnehmer behält sich 3CF ausdrücklich das Recht vor, die Nutzer der Plattform zu verwarnen und gleichzeitig auf die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Erfüllung der Darlehensvereinbarungen zu mahnen. 3CF kann Benutzerkonten vorübergehend auf unbestimmte Zeit oder ganz sperren oder löschen. In Fällen wo Konten gelöscht werden, tangiert dies nicht die Darlehensverträge und die damit verbundenen Verpflichtungen. Der ausstehende Betrag ist immer noch in voller Höhe geschuldet.
- Bei Verletzung von Marken-, Kopier- oder Schreibrechten oder sonstigem geistigem Eigentum, behält sich 3CF das Recht vor, die beanstandeten Artikel zu verschlüsseln, blockieren oder zu löschen. Das Gleiche gilt mit dem Nutzerkonto des Verursachers.
K. Finanzierungsplattform
- 3CF stellt eine Plattform zu Verfügung, welche das Zusammenkommen von Geldgebern und Geldnehmern erleichtert. Einzelpersonen sowie Unternehmen können die Plattform als Darlehensgeber sowie als Darlehensnehmer nutzen.
- Die Darlehensgeber werden nach dem „1st come – 1st served Prinzip“ der Reihe nach ausgewählt. Auf Basis des ausgeschriebenen Zinssatzes steht es ihnen frei, das gesamte Darlehen oder einen Teil davon zu finanzieren. Grundsätzlich besteht das Prinzip „one-to-many“. 3CF erstellt die Darlehensverträge zwischen den Darlehensnehmern und Darlehensgebern.
- 3CF gewährt keine Darlehen und erbringt keine Beratungsdienstleistungen in Bezug auf den Darlehensanträgen auf der 3CF Webseite.
- Private Darlehensnehmer und Darlehensgeber bleiben bis zum erfolgreichen Abschluss des „Angebotsverfahrens“ anonym. Erst bei der Erstellung des Darlehensvertrages werden die Identitäten beider Parteien unter einander bekannt gegeben (Unternehmen müssen im gesamten Investitionsprozess ihre Identität offenlegen).
L. Investitionsrisiken
3CF weist die Darlehensgeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Gewährung von Darlehen mit Risiken verbunden sein kann, welche bis zu einem Totalausfall führen kann. Darlehensgeber sollten folglich vor der Abgabe eines Gebots die damit verbundenen Risiken abwägen. Insbesondere soll überlegt werden, ob ein allfälliger Totalausfall wirtschaftlich verkraftbar ist. Investitionen in Unternehmen können ein grösseres Risiko als Investitionen in Einzelpersonen darstellen
M. Nutzerkonto (Dashboard)
N. Darlehensgesuche
- Jedes registrierte Mitglied (Darlehensgeber und Darlehensnehmer) verfügt über ein Nutzerkonto. Darauf werden die von ihm aufgeschalteten Darlehensgesuche und deren Status (Restlaufzeit, Gebote, erfolgreich / nicht erfolgreich, monatliche Zahlungsraten resp. Rückzahlungsbetrag etc.), sowie die Gebote, welche das entsprechende Mitglied für ein Darlehensgesuch abgegeben hat, aufgeführt.
- Das Nutzerkonto kann lediglich vom registrierten Mitglied angesehen werden.
- Das Nutzerkonto ist einzig für den Eigengebrauch vorgesehen. Der Nutzer muss jederzeit sicherstellen, dass andere Nutzer oder Dritte keinen Zugriff haben.
- Bei der Benutzung der Plattform www.3circlefunding.ch hat der Nutzer die geltenden Gesetze zu beachten und sicherzustellen, dass seine Angaben, Darlehensgesuche, Gebote etc. rechtmässig sind und keine Rechte von Dritten verletzt.
- Registrierte Nutzer (Darlehensgeber und Darlehensnehmer) können vor, während und nach dem Darlehensprozess miteinander kommunizieren.
- Die registrierten Nutzer sind vollständig verantwortlich für deren Kommunikation untereinander. 3CF hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, Diskussionen zu überwachen und einzugreifen.
- Registrierte Nutzer verpflichten sich, ihre E-Mail regelmässig abzurufen und zu kontrollieren, da 3CF wichtige Informationen (über Rückzahlungen, Zustandekommen von Finanzierungen, Autoinvest-Finanzierungen etc.) den Nutzern direkt per E-Mail zukommen lässt.
- Bei Kollektivzeichnungsberechtigung: die zweite Zeichnungsberechtigte Person hat lediglich ein «Leserecht» (read-only) des Nutzerkontos, kann selber jedoch keinerlei Änderungen vornehmen.
O. Kreditfähigkeits- und Bonitätsprüfung
3CF nutzt folgende Dienstleister für die Bonitätsprüfung
- Zusätzlich werden Schulden- und Betreibungsregister überprüft (und/oder Moneyhouse.ch und verschiedene Handelskammern).
- Sämtliche vom Darlehensnehmer zur Verfügung gestellten Informationen werden von 3CF überprüft. Sofern die Angaben zufriedenstellend sind, wird der Darlehensantrag auf der 3CF Plattform veröffentlicht.
- 3CF behält sich das Recht vor, einen Darlehensantrag ohne vorherige Ankündigung abzulehnen.
P. Finanzierung eines Darlehens für Privatpersonen/Unternehmen auf der Plattform
Die Darlehensgeber werden nach dem „First come first served Prinzip“ der Reihe nach berücksichtigt. Es steht ihnen frei, das gesamte Darlehen oder einen Betrag daraus zu finanzieren. Dabei müssen jedoch folgende Parameter eingehalten werden; mindestens der minimale Finanzierungsbetrag muss angeboten werden sowie eine Übereinstimmung mit dem angebotenen Zinssatz, dem Kreditrating und der Dauer des Darlehens muss gegeben sein
Finanzierungsregeln:
- Ein privater Darlehensgeber muss via 3CF Website das Formular „Feststellung des wirtschaftlich Berechtigter“ (Formular A) elektronisch unterzeichnen (via Nutzerkonto).
- Handelt es sich bei Darlehensgeber um ein Unternehmen, muss das Formular « Feststellung des Kontrollinhabers an nicht börsenkotierten, operativ tätigen juristischen Personen und Personengesellschaften» (Formular K) ausgefüllt und elektronisch unterzeichnet werden (via Nutzerkonto). Erst durch die Einreichung des unterzeichneten Formulars, wird die 3CF autorisiert, die gemäss unterzeichneten Darlehensverträgen vereinbarten Darlehensbeträge und späteren Rückzahlungen des Darlehensnehmers anzunehmen.
- Der Darlehensnehmer muss via 3CF Website das Formular A (genaue Bezeichnung siehe oben) bzw. Formular K (genaue Bezeichnung siehe oben) elektronisch unterzeichnen bevor Darlehen genehmigt werden können.
- „First come first served“ Prinzip für Darlehensgeber; die Darlehensparameter müssen übereinstimmen (minimaler Finanzierungsbetrag, angebotener Zinssatz, Kreditrating sowie die Dauer des Darlehens).
- Crowdlending Darlehen können nur bis zu einem Maximum von 100% finanziert werden, und dies muss innerhalb der angegebenen Finanzierungsfrist geschehen.
- Kein Darlehensnehmer kann zur selben Zeit auch Darlehensgeber sein.
- Nur Unternehmen können mehrere Darlehen zur selben Zeit auf dem 3CF Plattform haben.
- Darlehensgeber können das gleiche Darlehen mehrmals finanzieren.
- Darlehensgeber können mehrere Darlehen gleichzeitig finanzieren.
- Ein minimaler Darlehensbetrag gilt für Privatpersonen sowie Unternehmen. Dabei sind nur Schritte in ganze CHF 100.—möglich.
- Das System berechnet nach jeder Angebotsabgabe der nächste Minimalangebotsbetrag von neuem. Der kleinste Minimalbetrag beträgt dabei mindestens CHF 100.–.
- Sobald die Gebotsabgabe geschlossen und der Darlehensvertrag zwischen allen Beteiligten des Betrags ausgetauscht ist, muss das Geld von den Kreditgebern auf das Escrow Konto des 3CFs bis spätestens 3 Tage nach dem Vertragsaustausch einbezahlt werden.
- Sollte eine der Parteien den Darlehensvertrag nicht unterzeichnen oder einer der Darlehensgeber den zugesicherten Darlehensbetrag nicht überweisen, so erhält der Darlehensvertrag keine Gültigkeit und sämtliche bereits überwiesenen Beträge werden den jeweiligen Darlehensgebern zurückerstattet. Der Darlehensantrag wird erneut auf der 3CF-Plattform aufgeschaltet und Darlehensgeber können ihre Finanzierungsangebote abgeben. Für die Wiederaufschaltung des Darlehensgesuches auf der 3CF-Plattform werden keine zusätzlichen Gebühren verlangt.
Q. Finanzberatungen und Investitionsentscheidungen
- 3CF erbringt keine Beratungsdienstleistungen. Das von 3CF selbst und mit Hilfe Dritter erstellte Rating über die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers ist rein indikativer (Anhaltspunkt) Natur.
- Durch die Vertragsunterzeichnung übernimmt der Darlehensgeber sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Risiken. Der Darlehensgeber hat sich aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Informationen selbständig ein Bild über das Risiko gemacht. 3CF gibt lediglich Auskunft über die ihr zur Verfügung gestellten Informationen über die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers. 3CF übernimmt keinerlei Haftung für die vom Darlehensgeber getroffene Entscheidung, einem Darlehensnehmer Geld zur Verfügung zu stellen. Das von 3CF erstellte indikative Rating basiert auf Daten der Vergangenheit. Daraus kann nicht auf die zukünftige Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers geschlossen werden.
- Das durch 3CF und in Zusammenarbeit mit Dritten erstellte Kreditrating ist lediglich indikativer Natur und stellt keine tatsächliche Beurteilung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers dar. Die Zuverlässigkeit der Rückzahlung von einem Darlehensnehmer basiert nur auf der vertraglichen Verpflichtung des Darlehensnehmers.
- 3CF übernimmt dementsprechend keine Haftung für die Nichteinhaltung der Darlehensbedingungen und Vereinbarungen des Darlehensnehmers.
R. Annahme eines Darlehensantrages
- Nachdem alle relevanten Dokumente und Informationen vom Darlehensantragsteller an 3CF zum Zweck der Bonitätsprüfung und der Erstellung eines indikativen Ratings eingereicht wurden, wird bei einer positiven Beurteilung der Darlehensantrag auf www.3circlefunding.ch aufgeschaltet.
- Der Darlehensnehmer hat keinen Anspruch auf das Aufschalten seines Darlehensgesuchs und 3CF behält sich das Recht vor, eingereichte Gesuche ohne Grundangabe jederzeit abzulehnen und nicht aufzuschalten.
- Sind Darlehensanträge einmal auf der 3CF-Plattform aufgeschaltet, können diese nur dann zurückgezogen werden, wenn das Darlehen beim Zeitpunkt des Rückzugsantrages noch nicht finanziert wurde.
S. Finanzierungsangebote: Zusammenfügen von Darlehensnehmern und Darlehensgebern
- Darlehensanträge von registrierten Darlehensnehmern werden auf der 3CF-Plattform aufgeschaltet und das Darlehen kann von einem oder von mehreren Darlehensgebern nach dem „1st come-1st served“-Prinzip (konsistent sein, entweder immer 1st come 1st served, oder First come first served) finanziert werden. Der Antrag des Darlehensnehmers muss mit dem Angebot des/der Darlehensgeber in folgenden Punkten übereinstimmen: Betrag, Zinssatz, Kreditrating und Dauer des Darlehens.
- Das System rechnet automatisch die bereits offerierten Teilbeträge in den noch offenen Betrag ein.
T. Plattform Sekundärmarkt
3CF bietet dem Darlehensgeber die Möglichkeit, den Darlehensvertrag auf einer Sekundärmarkt-Plattform an andere registrierte Darlehensgeber zu verkaufen falls der Bedarf entsteht. Der Sekundärmarkt steht allen registrierten Darlehensgebern (Einzelpersonen/Unternehmen) offen, die Darlehensverträge zu den gegebenen Bedingungen von anderen Darlehensgebern (Einzelpersonen/Unternehmen) abkaufen möchten.
Auf der Sekundärmarkt-Plattform kann ein Darlehen wie folgt angeboten werden: mit einer Prämie, zum Restwert, mit einem Preisnachlass in % oder zu einem Pauschalbetrag in CHF.
- Ein Darlehen kann bis maximal 10 Tage vor der nächsten Ratenzahlung auf dem Sekundärmarkt aufgeschaltet werden.
- Der Verkauf eines Darlehens im Sekundärmarkt hat keinerlei Wirkung auf die vertraglichen Verpflichtungen des Darlehensnehmers. Bei einem erfolgreichen Verkauf des Darlehens erhalten die beiden Darlehensgeber einen Ergänzungsvertrag (Accession Agreement), welcher elektronisch unterschrieben und datiert wird. Der Darlehensnehmer erhält eine Kopie der Ergänzungsvereinbarung. Der angepasste Vertrag ist für sämtliche Parteien (Darlehensnehmer und Darlehensgeber) bindend. Eine Kopie des Original Darlehensvertrages ist auf den jeweiligen Nutzerkonten verfügbar.
- Wenn der neue Darlehensgeber die Ergänzungsvereinbarung nicht innerhalb von 3 Tagen nach Versand der Email elektronisch unterschreibt und datiert sowie die Lohnzahlung ausführt, wird die Ergänzungsvereinbarung ungültig und von 3CF widerrufen. Danach wird der entsprechende Teil des Darlehens zurück an den Verkäufer geführt und der Käufer kann unmittelbar vom Zugang der Nutzerkonten ausgeschlossen und sein Nutzerkonto gesperrt werden.
- Wenn der Verkäufer des Darlehens (alter Darlehensnehmer) die Ergänzungsvereinbarung nicht innerhalb von 3 Tagen elektronisch unterschreibt und datiert, wird die Ergänzungsvereinbarung ungültig und von 3CF widerrufen. Danach wird der entsprechende Teil des Darlehens zurück an den Verkäufer geführt und er wird jedoch unmittelbar vom Zugang der Nutzerkonten ausgeschlossen und sein Nutzerkonto kann gesperrt werden.
- Sollte innerhalb von 7 Tagen kein Angebot auf dem Sekundärmarkt für das Darlehen eingehen, geht das Darlehen ohne jegliche Gebühren an den Darlehensgeber zurück, es fallen in der Zeit weiterhin Zinsen an. Sobald das unverkaufte Darlehen an den Darlehensgeber zurückgefallen ist kann dieser es entweder bis zum Ende der Laufzeit behalten oder es beliebig oft erneut am Sekundärmarkt zum Kauf anbieten.
- Der Kauf eines Darlehens über den Sekundärmarkt liegt ganz im Ermessen und Beurteilung des Käufers/Darlehensgebers. 3CF übernimmt keinerlei Haftung aus den daraus entstehenden Risiken die aus dem Verkauf/Kauf auf dem Sekundärmarkt entstehen
- Darlehen können mehrfach auf dem Sekundärmarkt verkauft werden.
- Bei beiden Darlehensgebern (Käufer und Verkäufer) wird jeweils eine Servicegebühr in % vom Verkaufs- bzw. Kaufbetrag erhoben. Dabei erhebt 3CF eine Minimalgebühr.
- Ein Darlehensnehmer, der diesen AGBs zustimmt, bestätigt seine Genehmigung für den Verkauf/Kauf des Darlehens bzw. Teile des Darlehens.
U. Autoinvest-Funktion
Die Autoinvest-Funktion ermöglicht es Darlehensgebern, dass die 3CF Plattform automatisch Angebote für sie abgibt. Hierzu muss der Darlehensgeber Darlehenskriterien festlegen, und sobald ein Darlehensantrag mit diesen Kriterien übereinstimmt, kommt es zu einer automatischen Angebotsabgabe. Dabei können Darlehensgeber Kriterien für A, B oder C (indikatives Rating).
- Autoinvest unterliegt denselben allgemeinen Bestimmungen wie die übrigen Investitionen via 3CF-Plattform. Die Autoinvest-Funktion unterliegt denselben Investitionsregeln sowie denselben Kosten und Gebühren wie eine Investition direkt über die 3CF Website. Autoinvest ist lediglich eine automatisierte Form der Angebotsabgabe für ein Darlehen.
- Die Nutzung von Autoinvest obliegt der alleinigen Verantwortung des Darlehensgebers. Investitionen erfolgen nach den selektierten Kriterien durch den Darlehensgeber. Dieser trägt dadurch auch die Verantwortung für mögliche fehlerhafte Investitionen und deren Folgen.
- Investitionen, welche unter der Autoinvest-Funktion abgegeben werden, unterliegen den selben AGB wie die übrigen Investitionen via der 3CF Plattform bezüglich Darlehensvertrag und Vertragserfüllung.
- Es gibt keine Garantie, dass auf die vom Darlehensgeber im Rahmen von Autoinvest selektierten Kriterien passende Kreditanträge gefunden werden.
- Die Autoinvest-Funktion gleicht Angebote und Anträge miteinander ab und bringt die am besten übereinstimmenden zusammen.
- Die Autoinvest-Funktion steht Einzelpersonen sowie Unternehmen zur Investition in Darlehensgesuche von Einzelpersonen zur Verfügung.
- Die Autoinvest-Funktion steht nicht für automatische Investitionen in Darlehensgesuche von Unternehmen inkl. Start-UP’s zur Verfügung.
- Die Autoinvest-Funktion bleibt solange aktiv, d.h. investiert automatisch in Darlehensgesuche, bis das vom Darlehensgeber gesetzte Laufzeitdatum erreicht ist.
V. Kontrolle und Abwicklung von Verträgen und Zahlungen (Austausch von Darlehensverträgen)
- Sobald ein Darlehen vollständig finanziert wurde (ob manuell oder über die Autoinvest-Funktion), werden sämtliche Vertragsparteien aufgefordert, den Vertrag elektronisch zu unterschreiben und zu datieren.
- Darlehensgeber, welche den Vertrag nicht in der angesetzten Frist von 3 Arbeitstagen nach Zustellung datiert und signiert an 3CF zurückschicken, werden von der Darlehensgeberliste gestrichen und das Gesuch wird nochmals auf der Plattform zur Angebotsabgabe freigeschaltet (Investitionen der übrigen Darlehensgeber bleiben bestehen). Für diese erneute Aufschaltung des Darlehensgesuches wird keine Gebühr vom Darlehensnehmer verlangt. Das Nutzerkonto von Darlehensgebern, welche ihrer Verpflichtung der Vertragsunterzeichnung nicht nachkommen, kann blockiert oder aufgehoben werden.
- Darlehensnehmer, welche sich gegen die Unterzeichnung des Darlehensvertrages entscheiden, müssen sofort 3CF informieren. Der Darlehensvertrag wird danach durch 3CF als ungültig erklärt. Das 3CF Nutzerkonto solcher Darlehensnehmer kann gesperrt oder aufgehoben werden und deren Mitgliedschaft bei 3CF kann aufgehoben werden.
- Nummer 1 und 2 oben gelten für Finanzierungen, die entweder direkt über die Website oder über die Autoinvest-Funktion getätigt wurden.
- Die Darlehensverträge sind erst dann gültig, wenn diese von den jeweiligen Parteien elektronisch datiert und unterzeichnet wurden. Nach erfolgter Unterzeichnung werden diese in den jeweiligen Nutzerkonten aufgeführt.
- Nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde, muss der Darlehensgeber den Darlehensbetrag (plus Servicegebühren) innert 3 Tagen auf das 3CF Escrow Konto überweisen. Daraufhin wird der Darlehensbetrag dem Darlehensnehmer weitergeleitet.
- Darlehensgeber, welche ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und den Darlehensbetrag nicht innerhalb der gesetzten Frist von 3 Tagen überweisen, können von der Nutzung der 3CF-Plattform ausgeschlossen werden und deren Nutzerkonto kann umgehend gelöscht werden.
W. Verpflichtungen der registrierten Nutzer
Darlehensverträge können unter folgenden Bedingungen durch 3CF als ungültig erklärt werden: einzelne oder mehrere Darlehensverträge werden nicht unterzeichnet und datiert und können somit nicht ausgetauscht werden, oder Darlehensbeträge werden nicht überwiesen, nachdem diese vertraglich zugesichert wurden. Für den Fall, dass 3CF einen Darlehensvertrag aufhebt, werden alle bereits eingegangenen Darlehensbeträge innert 3 bis 5 Arbeitstagen an die Darlehensgeber zurückerstattet. Der Darlehensgeber ist verantwortlich für die fehlerfreie und genaue Eingabe aller Angebotskritierien für Darlehen, Sekundärmarktverkäufe und Autoinvest-Angebote für Darlehen. 3CF übernimmt keinerlei Verantwortung für Fehler, welche dem Nutzer bei der Erstellung unterlaufen. 3CF kann für Fehler seitens der Nutzer nicht haftbar gemacht werden.
X. Darlehensrückzahlung
- Der Darlehensnehmer hat das Darlehen in monatlichen Raten zurück zu bezahlen. Der Betrag muss am vertraglich vereinbarten Rückzahlungstag auf dem 3CF Escrow Konto einbezahlt werden. Vom Escrow Konto aus werden die monatlichen Raten an die Darlehensgeber transferiert.
- Ein Tilgungsplan ist Teil eines jeden Darlehensvertrages.
- Privatpersonen beginnen mit der Tilgung der ersten Rate einen Monat nach Auszahlung des Darlehensbetrages.
- Unternehmen haben die Möglichkeit, den Beginn der monatlichen Rückzahlung des Darlehens zu einem späteren Zeitpunkt anzusetzen. Der Zins ist jedoch vom ersten Monat an monatlich geschuldet. Der Darlehensnehmer muss den Beginn und das Ende der Tilgungsraten bereits in seinem Darlehensgesuch definieren.
- 3CF weist den Darlehensnehmer an, für die monatlichen Rückzahlungsraten einen Dauerauftrag einzurichten. Dies erleichtert eine pünktliche Zahlung der Raten. Bei Zahlungsverzug entstehen zusätzliche Gebühren für den Darlehensnehmer. Details zur Zahlungsverbindung erfolgt via E-Mail.
Last updated: 2021-10-16